Widerspruch
Ein Widerspruch ist ein Paar von Aussagen in der Akte, die nicht beide zutreffen können, jede mit dem Dokument belegt, in dem sie steht.
Ein Zeuge sagt aus, die Arbeiten seien im Juni abgeschlossen worden. In der Akte liegt eine Rechnung für dieselben Arbeiten vom März. Eine der beiden Angaben stimmt nicht, und welche es ist, kann den Prozess entscheiden.
Widersprüche sind Erkenntnisse, keine Fehler in der Akte. Aus ihnen entstehen Vorhalte in der Zeugenvernehmung und Argumente im Schriftsatz, und ihretwegen lohnt es sich, eine Akte vollständig zu kennen statt nur aus einer Zusammenfassung.
Wer sie von Hand finden will, muss tausend Dokumente gleichzeitig im Kopf behalten. Maschinell heißt das, jede Behauptung mit jeder anderen abzugleichen und die verbleibenden Paare einem Anwalt zur Beurteilung vorzulegen.
Siehe auch: Behauptung, Chronologie, Anlage
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