Anlage
Eine Anlage ist ein Dokument, das einem Schriftsatz beigefügt und damit dem Gericht vorgelegt wird, unter einer Bezeichnung wie K 1 oder B 1, die im ganzen Verfahren gleich bleibt.
Im deutschen Zivilprozess legen die Parteien Urkunden, auf die sie sich beziehen, in der Regel als Anlagen zu ihren Schriftsätzen vor (§ 131 ZPO). Die Klägerseite bezeichnet sie üblicherweise als K 1, K 2 und so weiter, die Beklagtenseite als B 1, B 2. Unter dieser Bezeichnung beziehen sich danach alle weiteren Schriftsätze, das Protokoll und das Urteil auf das Dokument.
Deshalb muss eine Software die Anlagennummer als festen Bestandteil des Dokuments behandeln und nicht als Frage der Darstellung. Ein Export, der die Anlagen für sein eigenes Layout neu nummeriert, schafft eine Verwirrung, die sich im laufenden Verfahren kaum noch auflösen lässt.
Siehe auch: Anlagenkonvolut, Herkunft eines Dokuments, Chronologie
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