Beweistabelle
Eine Beweistabelle stellt jedem Beweisthema, das eine Partei beweisen muss, die Tatsachen und Anlagen gegenüber, die es belegen, und zeigt, wo noch nichts vorliegt.
Vor einem Schriftsatz und vor einem Termin stellen sich dieselben zwei Fragen: Was habe ich, und was fehlt mir? Die Beweistabelle beantwortet beide auf einer Seite, Beweisthema für Beweisthema, mit der Beweislast und mit jeder Anlage als stützend oder widerlegend. Wer die Relationstechnik aus dem Referendariat kennt, erkennt das Prinzip: Beweisbedürftig sind nur erhebliche Tatsachen, die die Gegenseite bestreitet, denn nicht bestrittene Tatsachen gelten als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO).
Von Hand geführt, liegt die Tabelle in einer Tabellenkalkulation und veraltet mit jedem neuen Schriftsatz. Zusammen mit der Akte geführt, wird sie zur Grundlage der Beweisantritte: Zu jeder Anlage steht die Tatsache, die sie beweisen soll. Schließt kein Dokument der Akte eine Lücke, liegt das fehlende Dokument vielleicht bei der Gegenseite oder einem Dritten; dann kommen eine Anordnung nach § 142 ZPO oder ein Vorlegungsantrag nach §§ 421 ff. ZPO in Betracht.
In Legalnaut gehört die Tabelle zu einem Mandat. Vorschläge entstehen aus den Dokumenten dieses Mandats, nichts wird ohne Ihre Bestätigung zugeordnet, und ein Beweisthema ohne Beweismittel wird als Lücke markiert.
Siehe auch: Anlage, Behauptung, Chronologie
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