Beweismittelkette (Chain of Custody)
Die Beweismittelkette ist die dokumentierte Abfolge, in wessen Händen sich ein Beweismittel von seiner Sicherung bis zur Vorlage bei Gericht befand.
Der Begriff stammt aus der Kriminaltechnik und dem angloamerikanischen Prozess. Im deutschen Zivilprozess ist er selten zu hören, das Problem dahinter aber vertraut: Bestreitet die Gegenseite die Echtheit einer Privaturkunde, muss die Partei, die sich auf sie beruft, die Echtheit beweisen (§ 440 Abs. 1 ZPO). Eine Lücke in der Geschichte eines Dokuments macht diesen Beweis schwerer, bei elektronischen Dokumenten ebenso wie bei Papier.
Software kann die Kette nicht allein herstellen. Sie kann aber den Teil zuverlässig festhalten, der in ihr selbst geschieht: wann und auf welchem Weg ein Dokument in die Akte kam, wer es geöffnet hat und ob sich sein Inhalt seitdem verändert hat.
Siehe auch: Herkunft eines Dokuments, Prüfsumme, Aktivitätsprotokoll
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