E-Discovery
E-Discovery ist das Verfahren, mit dem im US-amerikanischen und englischen Prozess elektronische Dokumente ermittelt, gesichert und der Gegenseite herausgegeben werden (in England: E-Disclosure).
In Common-Law-Systemen müssen die Parteien einander vor der Verhandlung die streitrelevanten Dokumente offenlegen (Discovery, in England Disclosure). In großen Wirtschaftsstreitigkeiten geht es um Millionen von Dokumenten, und ihre Sichtung ist oft der größte Kostenblock des gesamten Verfahrens. Der deutsche Zivilprozess kennt keine allgemeine Offenlegungspflicht: Jede Partei trägt die für sie günstigen Tatsachen vor und legt ihre Beweismittel selbst vor. Urkunden in der Hand des Gegners oder eines Dritten erreicht man nur über eine Anordnung des Gerichts (§ 142 ZPO) oder einen Vorlegungsantrag (§§ 421 ff. ZPO).
Die meisten E-Discovery-Plattformen sind für diese Größenordnung gebaut und entsprechend bepreist. Sie beantworten die Frage, welche dieser Millionen Dokumente relevant und nicht durch das Anwaltsprivileg geschützt sind. Für die Frage, was in welcher Reihenfolge geschah und wo sich die Darstellungen widersprechen, sind sie nicht gebaut.
Siehe auch: Privilege Review, Deduplizierung, OCR (Texterkennung)
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