Legalnaut

GRENZÜBERSCHREITENDE STREITIGKEITEN

Eine Akte, mehrere Sprachen, eine Chronologie

Ein Streit, der in zwei Rechtsordnungen geführt wird, bringt zwei Aktenzeichen, zwei Reihen von Schriftsätzen und Korrespondenz in mehr als einer Sprache hervor, die alle dieselben Ereignisse beschreiben.

Fragen, die sich in diesem Bereich tatsächlich stellen

„Wie führe ich ein Mandat mit Parallelverfahren in zwei Ländern?“
Ein Mandat umfasst beide Verfahren. Jedes Verfahren wird aus den Dokumenten erkannt, die Schriftsätze werden ihm zugeordnet, und eine Chronologie deckt beide ab, filterbar nach jedem einzelnen.
„Kann ich Dokumente in zwei Sprachen an einer Stelle durchsuchen?“
Die Suche nach Bedeutung findet auch eine Umschreibung in der anderen Sprache. Die Oberfläche gibt es in neun Sprachen, und die Beweismittel bleiben in der Sprache, in der sie verfasst wurden.
„Wie halte ich die Anlagennummern über Parallelverfahren hinweg einheitlich?“
Ein Mandat nummeriert seine Anlagen einmal, mit Ihrem Anlagenkürzel, und jeder Export verwendet diese Nummern.

Zwei Akten, die eigentlich eine sind

Dasselbe Ereignis wird in beiden Verfahren belegt, und die Verbindung kennt nur eine einzige Person.

Die Übersetzung zerstört das Zitat

Ein übersetztes Zitat ist kein Zitat mehr. Zitiert wird das Original, auch wenn das Gericht nach § 142 Abs. 3 ZPO eine Übersetzung anordnet.

Immer mehr Aktenzeichen

Gerichtliche Aktenzeichen, Geschäftszeichen und zitierte Entscheidungen sehen sich ähnlich und werden zusammen abgelegt.

Was Legalnaut dafür tut

  • Beweismittel bleiben in ihrer Originalsprache. Beschreibungen und Zusammenfassungen werden übersetzt, Zitate nicht.
  • Aktenzeichen werden danach eingeordnet, was sie tatsächlich sind, sodass eine zitierte Entscheidung kein neues Verfahren anlegt.
  • Eine Chronologie umfasst beide Verfahren, filterbar nach jedem einzelnen.
Das Profil einer Person über beide Verfahren hinweg: was sie gesagt hat, was über sie gesagt wurde, welche Dokumente sie verfasst hat.

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